Brandt & OkaforSteuerberatung

Laufende Buchhaltung

Belege rein, Zahlen raus – jeden Monat, ohne Schuhkarton.

Sie lesen die Kurzfassung in drei Punkten.Sie lesen die ausführliche Fassung.

Kurzfassung

  1. Sie stellen Ihre Belege laufend digital bereit, wir buchen sie monatlich.
  2. Wir übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht – in der Regel bis zum 10. des Folgemonats.
  3. Sie bekommen jeden Monat Ihre Auswertung (BWA) mit drei Sätzen Kommentar: was gut lief, was auffällt, was zu tun ist.

Was wir übernehmen

Wir buchen Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge und Kassenbelege nach dem Kontenrahmen, der zu Ihrem Unternehmen passt, und stimmen offene Posten ab. Aus der Buchhaltung erstellen wir die Umsatzsteuer-Voranmeldung und übermitteln sie elektronisch an das Finanzamt.

Fristen, die wir für Sie im Blick haben

Die Voranmeldung ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln, die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr; liegt die Steuer des Vorjahres über 9.000 Euro, ist es der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG). Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat.

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit dem nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Was Sie beitragen

  • Belege laufend hochladen (in dieser Demo gibt es kein Portal – siehe „Mandantenportal“)
  • Zugriff auf Ihre Geschäftskonten bzw. Kontoauszüge
  • Kurze Rückmeldung bei Rückfragen zu einzelnen Buchungen

E-Rechnung

Seit 2025 gilt im Inland zwischen Unternehmen schrittweise die Pflicht zur elektronischen Rechnung. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Programme E-Rechnungen empfangen und erstellen können, und richten den Ablauf so ein, dass Rechnungen ohne Medienbruch in die Buchhaltung gelangen.