Lohn & Gehalt
Pünktlich bezahlt, richtig gemeldet.
Sie lesen die Kurzfassung in drei Punkten.Sie lesen die ausführliche Fassung.
Kurzfassung
- Wir erstellen jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden.
- Lohnsteuer-Anmeldung und Sozialversicherungs-Meldungen übermitteln wir fristgerecht.
- Sie bekommen rechtzeitig vor Monatsende die Beträge, die Sie überweisen müssen.
Abrechnung
Wir rechnen Gehälter, Stundenlöhne, Minijobs und Auszubildende ab, berücksichtigen Sachbezüge und Zuschläge und stellen die Abrechnungen digital bereit. Ein- und Austritte, Elternzeit oder Krankheit melden Sie uns formlos – wir kümmern uns um die Meldungen.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt einzureichen; im selben Zug ist die Lohnsteuer abzuführen (§ 41a Abs. 1 EStG). Anmeldungszeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, bei geringerer Lohnsteuer im Vorjahr das Vierteljahr oder das Jahr (§ 41a Abs. 2 EStG).
Sozialversicherung
Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig (§ 23 Abs. 1 SGB IV). Den Beitragsnachweis übermitteln wir zwei Arbeitstage vor Fälligkeit an die Krankenkassen (§ 28f Abs. 3 SGB IV). Deshalb brauchen wir Änderungen bis zur Monatsmitte.
Was Sie beitragen
- Neue Mitarbeitende mit Personalfragebogen melden
- Änderungen (Stunden, Gehalt, Bonus, Austritt) bis zum 15. des Monats
- Arbeitszeiten bei Stundenlohn