Brandt & OkaforSteuerberatung

Steuertermine

  1. Umsatzsteuer und Lohnsteuer: jeweils der 10. des Folgemonats.
  2. Vorauszahlungen: Einkommen-/Körperschaftsteuer am 10.3., 10.6., 10.9., 10.12.; Gewerbesteuer am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.
  3. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.

Die Liste zeigt die allgemeinen gesetzlichen Termine der nächsten zwölf Monate, berechnet ab dem heutigen Datum. Sie gilt für Unternehmen mit monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldung ohne Dauerfristverlängerung und monatlicher Lohnsteuer-Anmeldung. Wer vierteljährlich anmeldet oder eine Dauerfristverlängerung hat, hat andere Termine – die nennen wir unseren Mandantinnen und Mandanten individuell.

Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet sie mit dem nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Berücksichtigt sind die gesetzlichen Feiertage in Hessen.

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  1. in 24 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung

    für Oktober

  2. in 30 Tagen

    • GewSt Gewerbesteuer-Vorauszahlung

    IV. Quartal · verschoben vom 15.11. (Sonntag, § 108 Abs. 3 AO)

  3. in 54 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung
    • ESt/KSt Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

    für November

  4. in 86 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung

    für Dezember · verschoben vom 10.01. (Sonntag, § 108 Abs. 3 AO)

  5. in 116 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung

    für Januar

  6. in 121 Tagen

    • GewSt Gewerbesteuer-Vorauszahlung

    I. Quartal

  7. in 144 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung
    • ESt/KSt Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

    für Februar

  8. in 177 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung

    für März · verschoben vom 10.04. (Samstag, Sonntag, § 108 Abs. 3 AO)

  9. in 205 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung

    für April

  10. in 213 Tagen

    • GewSt Gewerbesteuer-Vorauszahlung

    II. Quartal · verschoben vom 15.05. (Samstag, Sonntag, Pfingstmontag, § 108 Abs. 3 AO)

  11. in 236 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung
    • ESt/KSt Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

    für Mai

  12. in 268 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung

    für Juni · verschoben vom 10.07. (Samstag, Sonntag, § 108 Abs. 3 AO)

  13. in 297 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung

    für Juli

  14. in 303 Tagen

    • GewSt Gewerbesteuer-Vorauszahlung

    III. Quartal · verschoben vom 15.08. (Sonntag, § 108 Abs. 3 AO)

  15. in 328 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung
    • ESt/KSt Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlung

    für August

  16. in 359 Tagen

    • USt Umsatzsteuer-Voranmeldung
    • LSt Lohnsteuer-Anmeldung

    für September · verschoben vom 10.10. (Sonntag, § 108 Abs. 3 AO)

Grundlage der Berechnung

Umsatzsteuer-Voranmeldung
Übermittlung und Zahlung am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums – § 18 Abs. 1 UStG.
Lohnsteuer-Anmeldung
Spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums – § 41a Abs. 1 EStG.
Einkommensteuer-Vorauszahlung
10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember – § 37 Abs. 1 EStG; für die Körperschaftsteuer entsprechend (§ 31 Abs. 1 KStG).
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November – § 19 Abs. 1 GewStG.
Wochenende und Feiertage
Fristende verschiebt sich auf den nächsten Werktag – § 108 Abs. 3 AO. Feiertage in Hessen nach § 1 Hessisches Feiertagsgesetz.
Zahlungsschonfrist
Bei Zahlung bis zu drei Tage nach Fälligkeit wird kein Säumniszuschlag erhoben – nicht bei Übergabe von Zahlungsmitteln wie Bargeld oder Scheck (§ 240 Abs. 3 AO). Die Abgabefrist der Anmeldung verlängert das nicht.

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