Brandt & OkaforSteuerberatung

Gründung

Erst die Rechtsform, dann der Papierkram – in dieser Reihenfolge.

Sie lesen die Kurzfassung in drei Punkten.Sie lesen die ausführliche Fassung.

Kurzfassung

  1. Wir vergleichen mit Ihnen die passenden Rechtsformen – etwa Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH – mit Zahlen für Ihren Fall.
  2. Wir übermitteln den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt.
  3. Buchhaltung und, falls nötig, Lohn richten wir von Anfang an so ein, dass später nichts nachgearbeitet werden muss.

Die Rechtsform

Haftung, Steuerbelastung, Gründungskosten und Aufwand für Buchhaltung und Abschluss unterscheiden sich je nach Rechtsform deutlich. Wir rechnen Ihre Planzahlen in zwei bis drei Varianten durch. Gesellschaftsverträge und Haftungsfragen klären Sie mit Notariat bzw. Rechtsanwaltskanzlei – wir arbeiten auf Wunsch mit ihnen zusammen.

Anmeldung beim Finanzamt

Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss das melden und dem Finanzamt weitere Auskünfte geben – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz, also elektronisch, innerhalb eines Monats (§ 138 Abs. 1, 1b und 4 AO). Die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde kommt bei gewerblichen Betrieben hinzu.

Die ersten zwölf Monate

Bei neu aufgenommener Tätigkeit ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer (§ 18 Abs. 2 UStG). Wir legen deshalb früh einen festen Monatsrhythmus fest und schätzen mit Ihnen die ersten Vorauszahlungen, damit keine Nachzahlung überrascht.