Jahresabschluss & Steuererklärungen
Ein Abschluss, alle Erklärungen, ein Gespräch dazu.
Sie lesen die Kurzfassung in drei Punkten.Sie lesen die ausführliche Fassung.
Kurzfassung
- Je nach Rechtsform erstellen wir Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder die Einnahmenüberschussrechnung.
- Daraus fertigen wir die betrieblichen Steuererklärungen – Einkommen- oder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer.
- Für Kapitalgesellschaften übernehmen wir die Offenlegung beim Unternehmensregister und behalten die Frist im Blick.
Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung?
Kaufleute und Gesellschaften, die Bücher führen müssen, erstellen eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Freiberuflerinnen, Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ohne Buchführungspflicht ermitteln ihren Gewinn meist mit der Einnahmenüberschussrechnung. Welche Form für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.
Steuererklärungen aus einem Guss
Aus dem Abschluss leiten wir die Erklärungen ab, die Ihr Unternehmen abgeben muss, und prüfen die Bescheide des Finanzamts auf Abweichungen. Wenn Sie es wünschen, erstellen wir auch Ihre private Einkommensteuererklärung – dann passen betriebliche und private Zahlen zusammen.
Wird eine Kanzlei mit den Erklärungen beauftragt, gelten verlängerte Abgabefristen. Welche Frist für Sie konkret gilt, nennen wir Ihnen für jedes Jahr schriftlich.
Offenlegung
Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG müssen ihren Jahresabschluss offenlegen; die Unterlagen werden beim Unternehmensregister eingereicht, spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (§ 325 HGB). Kleinst- und kleine Gesellschaften können Erleichterungen nutzen – wir reichen nur ein, was nötig ist.
Das Abschlussgespräch
Zu jedem Abschluss gehört ein Termin: Wir erklären die Zahlen erst in drei Punkten, dann im Detail, und besprechen, was sich für das laufende Jahr daraus ergibt – etwa angepasste Vorauszahlungen.